Informationen zur Veröffentlichung

Videokanal Freiwilliges Internationales Jahr

Der YouTube-Videokanal „Freiwilliges Internationales Jahr“ zeigt Statements von aktuellen und ehemaligen Teilnehmenden internationaler Freiwilligendienste der beteiligten Trägerorganisationen. Die Veröffentlichung der Videos dient der Information über bestimmte Formate und Abläufe des internationalen Freiwilligendienstes.

Bei jeder Veröffentlichung gelten die Bedingungen von YouTube.

Die Videos sind öffentlich zugänglich und können von anderen Nutzern (z. B. in sozialen Netzwerken der Trägerorganisationen) eingebunden oder vorgeführt werden (z. B. Veranstaltungen etc.)

Die Einsendung von Videobeiträgen erfolgt freiwillig und unentgeltlich. Teilnehmende können nach der Veröffentlichung ihrer Videos jederzeit ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegenüber der Redaktion des Videokanals zurückziehen – am besten per E-Mail.

 

Wer darf Einsendungen für unseren Kanal vornehmen:

Sie können den Dienst nutzen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind.

Zu den Inhalten von eingereichten Videos:

Die Inhalte unterliegen der Verantwortung der Person oder Rechtspersönlichkeit, die diese im Rahmen des Dienstes einstellt und zugänglich macht. Wenn Sie Inhalte sehen, die dieser Vereinbarung Ihrer Meinung nach nicht entsprechen, da sie beispielsweise gegen die Community-Richtlinien oder gegen das Gesetz verstoßen, können Sie uns dies melden.

Informationspflicht nach Art 13 und 14 DSGVO:

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und Ihre Daten schützen, wenn Sie unseren Dienst nutzen.

Betroffenenrechte:

Ihren Betroffenenrechten nach Art 15 ff. bis Art 21, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung, Übertragung und Widerspruch können Sie telefonisch, via Fax und per E-Mail jederzeit nachkommen.

Inhalte und Verhalten:

Es gelten die Bedingungen der YouTube-Plattform.

Die Redaktion legt außerdem fest:

Der Aufnehmende/Einsendende verpflichtet sich nur solche Inhalte einzusenden, die keine persönlichen Rechte (Urheberrechte, Schutzrechte, Menschenrechte und dergleichen) anderer verletzen. Inhalte dürfen nicht gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) oder andere rechtliche Rahmenbedingungen verstoßen.

Sofern Dritte interviewt und/oder aufgenommen werden, versichert der Aufnehmende/Einsendende, dass eine rechtsgültige Einwilligung des Dritten vorliegt. Bei der Aufnahme von Kindern ist eine rechtsgültige Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Die Redaktion des Videokanals behält sich das Recht vor, eventuelle Einwilligungen anzufordern.

Der Aufnehmende/Einsendende versichert, dass er selbst eventuellen Informationspflichten Art 13, 14 DGVO nachgekommen ist. Sind weitere Personen als man selbst im Video aufgenommen worden, werden auch die Betroffenenrechte Artt. 15-21 DSGVO sichergestellt.

Die Redaktion und die Trägerorganisationen sind nicht verpflichtet, eingereichte Videos zu veröffentlichen.